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1. Inhalt des Angebots
Ein Angebot für einen Projektauftrag basiert auf den zur Verfügung
gestellten Projektinformationen.
Angebotsinhalt:
- Zwei grafische Layout-Vorschläge
- Eine grafische Darstellung der Informationsstruktur
- Auflistung der geplanten Arbeiten mit Angaben des Umfangs
- Datenanforderungsprofil
- Terminplan
2. Browserkompatibilität
Webseiten werden für Standard-Browser konzipiert.
Anpassung für andere Web-Browser, Plattformen und Betriebssysteme müssen
ausdrücklich vereinbart werden.
3. Korrekturen
Nachträgliche Korrekturen oder Ergänzungen, die auf Wunsch des Kunden
ausgeführt werden, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Vor dem Onlinegang erhält der Kunde die Möglichkeit alle erstellten Umfänge
zu testen. Nach Beurteilung und Freigabegenehmigung gelten die Seiten als
abgenommen.
Änderungen die nach Abnahme durch den Kunden entstehen, werden nach Aufwand
berechnet.
4. Terminplanung
Für die auszuführenden Arbeiten wird ein verbindlicher Terminplan erstellt.
Die Programmierarbeiten beginnen, wenn das Konzept bestätigt wurde und alle
Texte, Bilder, Übersetzungen usw. uns gemäß dem vereinbarten
Datenforderungsprofil zur Verfügung stehen.
Material, das wir mit Verspätung erhalten, hat eine Verzögerung aller
Arbeiten und evtl. auch des Onlinegangs zur Folge
5. Externe Produkte und Dienstleistungen
In offerierten Preisen sind Datenbankanbindungen nur enthalten, wenn es
ausdrücklich formuliert wurde.
Die werbon Internetwerbung übernimmt keine Haftung für Programme,
Datenbankanbindungen und andere Arbeiten, die nicht von uns ausgeführt oder
bei Dritten beschafft wurden.
6. Nutzungsrechte
Der Kunde ist für die Abklärung der Nutzungsrechte sämtlicher Dateien und
Fotos die an werbon Internetwerbung übergeben werden, selbst verantwortlich.
Das Nutzungsrecht für graphische Elemente (z.B. Icons), Textkreationen und
Programme bleibt ohne ausdrückliche Abmachung auf die in Auftrag gegebene
Website und Sprache beschränkt.
Weitergehende Nutzungen (Sprachadaptionen, Verwendung in Print- oder
elektronischen Medien, Weiterverkauf oder Vermietung) müssen separat
abgegolten werden.
Abweichungen hiervon sind vertraglich festzulegen.
7. Copyrightvermerk
Entfällt
8. Kundeneingriff
Ohne andere Abmachungen darf der Kunde während der Realisierung bis zur
endgültigen Abnahme der Webseiten nicht in bestehende Dokumente eingreifen.
9. Beratung und Präsentation
Sitzungen und Präsentationen sind während des Projektes kostenlos. Lediglich
Reisekosten werden nach Aufwand verrechnet.
10. Support nach Projektende
Der Auftraggeber hat nach Projektende Anspruch auf kostenlosen Support in
Form von telefonischer Betreuung für Fragen, die im direkten Zusammenhang
mit seiner Internet-Präsentation stehen. Die Schulung und Einweisung des
Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter sind nicht Teil des kostenlosen
Supportangebotes und werden, wenn nicht im Angebot enthalten, getrennt als
Schulung verrechnet.
11. Zahlung und Abrechnung
Die Kosten für Aufträge bis 500 € werden nach Fertigstellung in Rechnung
gestellt und sind zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Arbeiten mit Projektwert
über 500 € werden in 2 Teilen verrechnet.
Die erste Rate ist nach Erstellung der Seitenvorlagen fällig. Die zweite
Rate ist nach Projektabschluss fällig.
Kosten die durch Leistungen Dritter entstehen sind sofort fällig. Updates
werden ohne Zusatzvereinbarungen nach Aufwand berechnet. Alle
unvorhergesehen Arbeiten, die zum ursprünglich vereinbarten Auftrag
hinzukommen, werden ebenfalls separat verrechnet. Unvorhersehbarer
Zusatzaufwand wird erst nach Absprache mit dem Kunden realisiert.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle ausgeführten Umfänge bleiben bis zur vollständigen Zahlung inklusive
aller Rechte im Eigentum von werbon Internetwerbung. Die Veröffentlichung
kann bis zur vollständigen Zahlung unterbunden werden.
13. Haftungsausschluss
werbon Internetwerbung übernimmt keinerlei Haftung für Weiterleitung und
Links auf der jeweiligen Kundenpage zu anderen Seiten und deren Inhalte.
Eine Haftung gegenüber Dritten seitens werbon Internetwerbung ist
ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmung
Vom Vertrag abweichende Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
Für alle Verträge und deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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